Offene Ganztagsgrundschule
An unserer Schule wurde von Beginn des Schuljahres 2007/2008 die „Offene Ganztagsgrundschule“ eingeführt. Die Teilnahme an der “Offenen Ganztagsgrundschule” ist freiwillig. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für die gesamte Grundschulzeit. Kündigungen sind nur zum Schuljahreswechsel mit einer Frist bist zum 15.07. und in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Umzug) möglich.
Die „Offene Ganztagsgrundschule“ gewährleistet für die Eltern der angemeldeten Schülerinnen und Schüler die Betreuung ihrer Kinder von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr. Diese Betreuung findet auch an einigen unterrichtsfreien Tagen und jeweils in einer Ferienhälfte statt. Die Kinder essen gemeinsam zu Mittag und haben die Möglichkeit, unter Aufsicht ihre Hausaufgaben zu fertigen (kein Förderuntericht!). An festgelegten Wochentagen stehen den Kindern verschiedene Nachmittagsangebote zur Verfügung.
Die Leitung dieser Maßnahme hat das Waisenhaus Emmerich/Rees übernommen. Die Kosten, die für die Erziehungsberechtigten entstehen, richten sich nach dem Brutto-Einkommen und wurden vom Rat der Stadt Kalkar in der Satzung vom 13.03.2006 in der Fassung der letzten Änderung vom 18.07.2018 festgelegt.
Der aktuelle Newsletter
das Schuljahr ist beendet. Es hat uns viele schöne Stunden mit Ihren Kindern beschert. Hier finden Sie unseren neuen Newsletter. Gerne geben wir Ihnen dort einen Rückblick über die Aktivitäten, die wir mit den Kindern im zweiten Schulhalbjahr durchgeführt haben.
„acht bis eins"
An unserer Schule gibt es für Ihr Kind die Möglichkeit einer Vormittagsbetreuung bis 13.15 Uhr. Es gibt vielfältige Angebote, wie z.B. Bastelarbeiten, Spiele oder Knobelaufgaben. Zusätzlich stehen mehrere Computer zur Verfügung an denen die Schüler und Schülerinnen Blitzrechenkurse, das Antolin-Leseförderprogramm oder aber auch Spiele sowie Internetangebote nutzen können. Ausreichend Bewegungsfläche haben die Kinder bei gutem Wetter auf dem Schulhof. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, die Hausaufgaben zu erledigen, wobei auch Hilfestellung durch die Betreuungskraft gegeben wird. Die Hausaufgabenkontrolle obliegt aber weiterhin den Eltern.